Bankenschlüssel
Einleitung
Der Bankenschlüssel stellt die Basis zur Berechnung des abzugsfähigen Anteils der Vorsteuer einer Rechnung dar. Es wird zwischen einem vorläufigen und einem finalen Bankenschlüssel im System unterschieden. Der Vorläufige Bankenschlüssel ist grundsätzlich für die ersten Monate eines Geschäftsjahres vorgesehen, sofern der Jahresabschluss aus dem vorherigen Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen wurde und somit noch kein aktueller Bankenschlüssel vorliegt. Der finale Bankenschlüssel ist für die endgültige Eingabe des aktuellen Bankenschlüssels vorgesehen. Mit diesen beiden Versionen der Bankenschlüssel, wird eine Versionierung des Bankenschlüssels je Geschäftsjahr übersichtlich dargestellt.
Anlegen eines Bankenschlüssels
Über die Stammdaten im Rechnungswesen wird die Verwaltung des Bankenschlüssels erreicht. Neue Bankenschlüssel können je Geschäftsjahr angelegt werden. Über + Neues Jahr anlegen wird ein neues Geschäftsjahr erstellt.

Übersicht Bankenschlüssel
Angaben zum Steuerschlüssel
Ein Steuerschlüssel setzt sich aus den folgenden Informationen zusammen:
Bereich | Feldbezeichnung | Beschreibung | Pflichtfeld für Angabe des Anwenders |
|---|---|---|---|
Allgemeines | Vorläufiger Bankenschlüssel | Bezeichnung des Steuerschlüssels | Ja |
Finaler Bankenschlüssel | Kennzeichen, ob es sich um einen Umsatzsteuer-Schlüssel oder Vorsteuer-Schlüssel handelt | Ja | |
Sonstiges | Kommentar | Kommentar zum Geschäftspartner (optional) (siehe auch Stammdaten anlegen, teilen und verwalten | Dateiupload-beim-Kommentar-erfassen ) | Nein |
Im neu erstellten Geschäftsjahr kann ein neuer vorläufiger Bankenschlüssel eingegeben werden. Dies kann für zukünftige Geschäftsjahre getan werden. Ein finaler Bankenschlüssel kann erst ab dem 01. Januar des angelegten Geschäftsjahres eingegeben werden. Jede Eingabe und auch Änderung eines Bankenschlüssels erfolgt im 4-Augen-Prinzip. Nach erfolgreicher Freigabe des Bankenschlüssels ist dieser aktiv und wird direkt auf Rechnungen angewendet.

Eingabe eines vorläufigen Bankenschlüssels
Freigabe eines Bankenschlüssels
Sobald ein Bankenschlüssel angelegt wurde, muss dieser von einem zweiten Benutzer freigegeben werden. Erst nach der Freigabe der Eingabe werden Bankenschlüssel aktiv.

Freigabe des (vorläufigen) Bankenschlüssels
Bei Klick auf die Schaltfläche “Freigeben” öffnet sich ein Dialogfenster in dem ein zwingender Kommentar zur Freigabe des Bankenschlüssel dokumentiert werden muss.

Dialogfenster Freigabe Bankenschlüssel
Hinweis: Erst wenn im Kommentar mind. drei Worte formuliert wurden, steht die Schaltfläche “Änderungen freigeben” zur Verfügung.
Status eines Bankenschlüssels
Ein Bankenschlüssel kann folgende Status aufweisen:
Status | Beschreibung |
|---|---|
Wartet auf Freigabe | Es wurde ein neuer Bankenschlüssel angelegt und an einen zweiten Benutzer zur Prüfung weiter geleitet. Der Bankenschlüssel wurde noch nicht freigegeben. |
Aktuelle Version | Der Bankenschlüssel wurde frei gegeben und wird aktiv auf Rechnungen angewandt. |
Wird ein Bankenschlüssel innerhalb des Freigabeprozesses von einem zweiten Benutzer zurückgewiesen, so wird dieser Bankenschlüssel direkt archiviert und wird auch im Verlauf nicht weiter angezeigt. Zur Anpassung des Bankenschlüssels muss dann eine neue Eingabe erfolgen.